Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Evet-Ja! Hochzeitsmesse
Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars. Der Veranstalter
gestattet dem Standbetreiber für die Dauer der Hochzeitsmesse auf dem ihm
zugewiesenen Platz seinen Verkaufsstand aufzubauen und entsprechend den Angaben in
der Anmeldung zu betreiben. Eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den
Veranstalter erfolgt nach Zahlungseingang der Standgebühr.
Zuteilung des Standplatzes
Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt bis zum 19.11.2022 in dem an den Standbetreiber
versendeten Standplan.
Auf- und Abbauzeit
Die Stände werden bereits am 18.11. aufgestellt, so dass der Standbetreiber am 18. 11. ab
16:00 Uhr mit dem Einrichten und Dekorieren beginnen kann. Der Aufbau muss Samstag
bis 10:00 Uhr erfolgt sein. Der Abbau erfolgt am Sonntag ab 19.00 Uhr.
Öffnungszeiten
19./20. November
2022 11.00-19.00 Uhr
Abfall und Reinigung
Der Standbetreiber ist verpflichtet, für die Entsorgung des anfallenden Mülls selbst Sorge
zu tragen. Umweltbelastende Abfallstoffe sind vom Standbetreiber auf eigene Kosten zu
entsorgen. Das Duale System Deutschland (DSD) findet uneingeschränkt Anwendung.
Die Standfläche ist nach Veranstaltungsende zu reinigen.
Absage des Festes oder des Standbetreibers
Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen der Veranstaltung.
Eine Rückerstattung der Standgebühr erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung von Seiten
des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
Bei Absagen durch den Standbetreiber gelten folgende Regelungen:
a) Die Standgebühr wird einbehalten
b) Vorzeitiger Abbau und Nichterscheinen an den Veranstaltungstagen wird mit einer
Geldstrafe von 100,- € pro Tag geahndet.
Weitere Punkte
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
a) Die zugewiesene Standfläche muss eingehalten werden
b) Kabel und elektrische Gerätschaften müssen den VDE-Vorschriften entsprechen
c) Bei Umgang mit Lebensmittel sind die neuesten EU-Hygienevorschriften einzuhalten
d) Einhalten der Öffnungszeiten
e) Den Anordnungen der Messeleitung oder dessen Stellvertretern ist Folge zu leisten
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Standbetreiber zu verantworten hat. Der
eigenverantwortliche Abschluss einer Betriebs- bzw. Vereinshaftpflicht wird
vorausgesetzt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichtbeachtung der
gesetzlichen Vorschriften durch den Standbetreiber dieser keinerlei Regressansprüche
gegenüber dem Veranstalter machen kann.
Schlussvorschrift
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte kann der Standbetreiber von der
Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für diesen Vertrag ist Marl.